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Wirtschaft

Immobiliensteuern in Nordzypern – WAS SIE WISSEN MÜSSEN (Update 2024)

  • Aktualisiert am 4 November 2026
  • 5 Min. Lesezeit

https://www.youtube.com/watch?v=P5w9kTguYBY&t=81s

https://www.101evler.com/

Immobilienkaufsteuern in Nordzypern – Aktuelle Informationen zum neuen Gesetz.

Nordzypern hat vor Kurzem neue Steuervorschriften für Immobilientransaktionen angekündigt, insbesondere für diejenigen, die ihre Verträge nicht vor dem 10. Februar 2023 registriert haben. Das Recht auf eine einmalige Befreiung von der Grunderwerbsteuer wurde von 3 % auf 6 % erhöht, wobei dieser neue Satz nur für diejenigen gilt, die eine Immobilie erwerben und ihren Vertrag nicht vor dem genannten Datum registrieren.

Für diejenigen, die ihre Verträge bereits registriert haben, gilt weiterhin der bisherige Grunderwerbsteuersatz von 3 %. Ausländische Käufer, die ihre Verträge jedoch nicht vor dem 10. Februar 2023 registriert haben, unterliegen der neuen Vertragsregistrierungssteuer in Höhe von 6 % des Gesamtwertes des Vertrages.

Die neuen Steuervorschriften zielen darauf ab, Staatseinnahmen zu generieren und das Wachstum des Immobiliensektors in Nordzypern zu fördern. Für Personen, die einen Immobilienkauf in Nordzypern planen, ist es wichtig, sich dieser neuen Steuern bewusst zu sein und ihre Verträge vor dem 10. Februar 2023 zu registrieren, um den höheren Grunderwerbsteuersatz und die neue Vertragsregistrierungssteuer zu vermeiden.

Grundsteuer in Nordzypern / Steuern beim Immobilienkauf.

Welche Steuern fallen beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Nordzypern an?

In Nordzypern fallen die Steuern beim Immobilienkauf in der Regel erst ganz am Ende der Transaktion an, nachdem Ihre Kaufgenehmigung erteilt wurde und die Eigentumsurkunden auf Ihren Namen übertragen werden. Bauträger verlangen jedoch, dass die MwSt. auf den Verkaufspreis zum Zeitpunkt der Übergabe der Immobilie in Nordzypern gezahlt wird.

Die aktuellen Steuern beim Immobilienverkauf oder -kauf in Nordzypern setzen sich jedoch wie folgt zusammen:

Grundbuch-Übertragungsgebühr – Die Regierung von Nordzypern (TRNZ) hat vor Kurzem (10.02.2023) neue Steuervorschriften für Immobilientransaktionen angekündigt. Das Erstbefreiungsrecht für die Grunderwerbsteuer wurde von 3 % auf 6 % erhöht. Das bedeutet, dass Personen, die eine Immobilie in Nordzypern erwerben, einem neuen Grunderwerbsteuersatz unterliegen.

Zusätzlich wurde eine neue Steuer für ausländische Käufer eingeführt. Diese Steuer, die sogenannte Vertragsregistrierungssteuer, wird mit einem Satz von 6 % auf den gesamten Vertragswert erhoben. Diese Steuer gilt für alle von ausländischen Käufern unterzeichneten Verträge, unabhängig davon, ob sie zum ersten Mal eine Immobilie erwerben oder nicht.

Die neuen Steuervorschriften zielen darauf ab, Einnahmen für die Regierung zu generieren und das Wachstum des Immobiliensektors in Nordzypern zu fördern. Wer plant, eine Immobilie in Nordzypern zu kaufen, sollte diese neuen Steuern kennen und sie in sein Budget einplanen.

Wenn Sie Ihre Immobilie in Nordzypern wieder verkaufen, haben Sie einmalig im Leben die Option, keine Quellensteuer zu zahlen; ansonsten beträgt diese für Privatpersonen 4 %.

MwSt. (VAT) – 5 %

Die MwSt. fällt nur an, wenn der Verkäufer ein gewerblicher Immobilienverkäufer, Händler, Bauträger oder ein Bauunternehmen ist. Die MwSt. ist vom Käufer zu tragen, sofern die Parteien im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart haben.

Stempelsteuer – 0,5 %

Steuern beim Immobilienkauf in Nordzypern: Die Stempelsteuer ist an das Finanzamt in Nordzypern in Höhe von 0,5 % des Verkaufspreises zu entrichten, bevor der Kaufvertrag beim Bezirksgrundbuchamt registriert wird.

Der Immobilienkauf im Ausland kann andere rechtliche und finanzielle Auswirkungen haben als in Ihrem Heimatland. Daher müssen Sie sich über Konzepte wie die Kaufnebenkosten in Nordzypern im Klaren sein.

Nach den Gesetzen der Türkischen Republik Nordzypern sind Nicht-Staatsbürger berechtigt, das Eigentum an nur einer Immobilie bis zu einer maximalen Fläche von 5 Donum pro Person zu erwerben, vorausgesetzt, dass auf der Fläche von maximal 5 Donum nur ein Wohnhaus steht.

Dank neuer Vorschriften können Eheleute JETZT jeweils eine Immobilie auf ihren eigenen Namen erwerben (zuvor galt dies als eine Immobilie pro Haushalt, wobei Ehemann und Ehefrau als ein Haushalt gezählt wurden; dies hat sich jedoch geändert).

Bevor die Eigentumsurkunden der Immobilie auf Ihren Namen eingetragen werden können, benötigen Sie eine Genehmigung des Ministerrats (PTP).

Wenn Sie jedoch mehr als eine Immobilie oder eine Immobilie mit einer Fläche von über 5 Donum kaufen oder in diese investieren möchten, müssen Sie Treuhänder einsetzen oder eine TRNZ L.T.D. Gesellschaft gründen, um in mehrere Immobilien investieren zu können.

Die Gründung dieser Gesellschaft kann etwa 5.000 bis 7.000 GBP kosten, bei jährlichen Betriebskosten von mindestens 4.000 £. Sie können diese Gesellschaft jedoch als inaktive Firma führen, um Steuern zu vermeiden. Alle Kaufverträge über den Erwerb von Immobilien in Nordzypern müssen innerhalb von 21 (einundzwanzig) Tagen nach Unterzeichnung beim Bezirksgrundbuchamt registriert werden, und es ist nun zwingend erforderlich, dass die Stempelsteuer in Höhe von 0,5 % vor der Registrierung entrichtet wird.

Sobald der Kaufvertrag registriert ist, ist der Käufer davor geschützt, dass das Grundstück an Dritte verkauft wird, und der Vertrag hat Vorrang vor jeder späteren Belastung.

Jeder, der eine Immobilie in Nordzypern erwerben möchte, sollte sich bewusst sein, dass es wie in vielen anderen Ländern Risiken gibt. Es gab Fälle, in denen Probleme aufgrund irreführender Werbung, Vertragsbruch durch Verkäufer/Baufirmen, Nicht-Fertigstellung oder verspäteter Fertigstellung von Off-Plan-Immobilien oder falsch berechneter Steuern aufgetreten sind.

Kommen wir nun zu den Steuern:

Welche Steuern fallen beim Kauf an – und wann sind diese fällig?

Stempelsteuer:

Diese ist innerhalb von 21 Tagen ab Vertragsdatum zu zahlen und beträgt, wie oben erwähnt, 0,5 %. Zudem muss gemäß dem neuen Gesetz von 2023 bei der Registrierung eine Vertragsregistrierungssteuer von 6 % gezahlt werden.

Dann fällt die MwSt. (Vat) an, die bei Neubauprojekten 5 % beträgt und vom Käufer zu tragen ist. Bei einigen Wiederverkaufsimmobilien ist die MwSt. ebenfalls vom neuen Käufer zu zahlen, da die vorherigen Käufer diese beim Off-Plan-Kauf nie entrichtet haben.

Und schließlich fällt für Käufer die Übertragungsgebühr von 6 % an.

Dies gilt, wenn Sie sich entscheiden, von Ihrem Optionsrecht Gebrauch zu machen. Dies geschieht, wenn Ihre Kaufgenehmigung erteilt wurde (was 11–12 Monate dauert) und die Eigentumsurkunden auf Ihren Namen übertragen werden.

Nicht zu vergessen sind die Verkäufer: Diese sind für ihre Quellensteuer (Stopaj) verantwortlich, die 3 % beträgt (in manchen Ländern auch als Kapitalertragsteuer bezeichnet).

Wenn die Eigentumsurkunde (Kocan) auf den Namen eines Unternehmens, Bauunternehmers, Händlers oder einer Treuhandgesellschaft lautet, beträgt der Steuersatz für den Verkäufer 4,5 %.

Die gute Nachricht ist: Zurzeit gibt es eine von der Regierung eingeführte einmalige Verkaufsoption, bei der Sie beim ersten Verkauf keine Quellensteuer zahlen müssen. Sie können wählen, ob Sie diese Option beim ersten Mal oder bei einem späteren Verkauf nutzen möchten.

Insgesamt gilt: Wenn Sie eine Immobilie aus dem Wiederverkauf kaufen, zahlen Sie INSGESAMT 12,5 %, sofern die MwSt. bereits bezahlt wurde; falls nicht, sind es 17,5 %. Beim Kauf einer Neubauimmobilie müssen Sie insgesamt 17,5 % zahlen.

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