Immobilienkauf in Nordzypern: Die rechtlichen Bestimmungen
Immobilienkauf in Nordzypern
Ausl$nder, die einen Kauf von Immobilien in Nordzypern in Betracht ziehen, k$nnen entweder 1 Wohneinheit, 1 Acre Land oder 1 Wohnhaus auf einem 5 Acre gro&en Grundst&ck erwerben.
Bis vor kurzem wurden Ehepaare als eine Person behandelt, weshalb ihr Kaufrecht auf nur eine unbewegliche Sache beschr$nkt war. Nach der neuen Praxis werden Ehegatten unabh$ngig voneinander bewertet, sodass jedem Ehepartner das gleiche Kaufrecht zusteht.
Nach Unterzeichnung der Kaufvertr$ge erfolgt die Registrierung beim zust$ndigen Grundbuchamt des Distrikts, in dem sich die Immobilie befindet. Dies muss sp$testens 21 Tage nach Vertragsdatum erfolgen, wobei die Stempelsteuer des Kaufvertrags zu entrichten ist.
Die Vertragsregistrierung bedeutet, dass die Eigentumsverh$ltnisse des im Vertrag genannten Immobilienkaufs auf den im Vertrag aufgef&hrten K$ufer &bergehen. Eine vertraglich gebundene Immobilie kann ohne Zustimmung des im Vertrag genannten K$ufers weder an eine andere Person &bertragen, noch mit einer Hypothek belastet oder gar mit einer einstweiligen Verf&gung oder einem Pfandrecht belegt werden.
F&r alle ausl$ndischen K$ufer, die keine Staatsb&rger von Nordzypern sind, ist eine Genehmigung des Ministerrats (PTP) erforderlich, um eine unbewegliche Sache auf ihren Namen zu registrieren.
Der Antrag wird beim Innenministerium mit einem Formular, einer Passkopie und einem F&hrungszeugnis eingereicht, die Sie &ber unser B&ro erhalten; s$mtliche Verfahren werden von unserem Haus begleitet.
Limited Company (GmbH)
Eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Gr&ndung einer Private Limited Company in der T&rkischen Republik Nordzypern ist die Festlegung, ob die Gesellschaft Immobilien erwerben wird. Diese Entscheidung beeinflusst nicht nur die Planung der Unternehmensstruktur, sondern bedeutet auch, dass das Unternehmen ohne die entsprechende Struktur beim Immobilienkauf bestimmten Beschr$nkungen und Anforderungen unterliegen kann.
Falls die Gesellschaft zum Zweck des Erwerbs und Halten von Immobilien gegr&ndet wird, sollte die Mehrheit der Anteilseigner und des Verwaltungsrats nicht aus ausl$ndischen nat&rlichen oder juristischen Personen bestehen.
Andernfalls gilt das Unternehmen als „ausl$ndische juristische Person“ und/oder „ausl$ndisch kontrolliertes Unternehmen“. Damit unterliegt es den Regeln und Beschr$nkungen f&r den Immobilienkauf durch Ausl$nder – das hei&t, f&r das Erwerbskontingent des Ministerrats (ein Haus oder eine Wohnung bis maximal 5 Acre oder Land bis zu 1 Acre) ist eine Kaufgenehmigung (PTP) erforderlich.
Die Voraussetzung f&r Investitionen &ber das geltende Kontingent hinaus ist, dass mindestens 51 % der Gesellschaftsanteile auf den Namen einer nat&rlichen oder juristischen Person mit TRNZ-Staatsb&rgerschaft eingetragen sind und die Mehrheit des Verwaltungsrats aus TRNZ-B&rgern besteht. In diesem Zusammenhang bietet unser Unternehmen Trustee-Dienste f&r Investoren an und agiert als L$sungspartner f&r Investitionsprojekte. F&r rechtliche Beratung zu unseren Treuhanddiensten kontaktieren Sie uns bitte.
Sofern Sie nicht beabsichtigen, zu irgendeinem Zeitpunkt Immobilien im Namen der Gesellschaft zu erwerben, k$nnen alle Anteilseigner und Direktoren des Unternehmens ausl$ndische Staatsangeh$rige sein.