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Neue Änderungen im Immobilienrecht Nordzyperns (2024)

  • Aktualisiert am 4 November 2026
  • 4 Min. Lesezeit

Neue Änderungen am Immobiliengesetz in Nordzypern: Was Sie wissen müssen

Am 21. Mai 2024 verabschiedete die gesetzgebende Versammlung der TRNZ wichtige Änderungen am Immobiliengesetz in Nordzypern. Diese Änderungen betreffen Ausländer und ausländische Unternehmen, die Immobilien erwerben möchten, sowie Personen, die bereits Eigentum besitzen, aber noch nicht alle erforderlichen Formalitäten erledigt haben. Dieser Artikel erläutert die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen auf Immobilienkäufer.


1. Änderungen für bestehende Immobilieneigentümer

Wenn Sie bereits Immobilien in Nordzypern erworben, aber bestimmte erforderliche Schritte noch nicht abgeschlossen haben, könnten diese neuen Regeln für Sie gelten. Folgendes müssen Sie wissen:

A. Registrierung Ihres Kaufvertrags

Wenn Sie vor dem 21. Mai 2024 einen Kaufvertrag unterzeichnet, diesen aber nicht beim Grundbuchamt registriert haben, müssen Sie dies innerhalb von sechs Monaten nachholen. Falls Sie Ihren Vertrag nicht fristgerecht registrieren, droht dem Verkäufer ein Bußgeld in Höhe des 500-fachen Mindestlohns.

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  • Wenn Sie Ihre Immobilie nach Mai 2008 über einen vertrauenswürdigen Makler gekauft haben, ist Ihr Vertrag möglicherweise bereits registriert.
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  • Wenn Sie vor Mai 2008 gekauft und nicht registriert haben, müssen Sie dies jetzt nachholen, um Bußgelder zu vermeiden.
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B. Beantragung der Kaufgenehmigung (PTP)

Ausländische Käufer müssen beim Innenministerium eine Kaufgenehmigung (PTP) beantragen. Falls Sie dies noch nicht getan haben, müssen Sie den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes stellen. Eine verspätete Beantragung kann zu einem Bußgeld führen.

C. Abschluss der Eigentumsübertragung (Titelübertragung)

Sobald Sie die Kaufgenehmigung (PTP) erhalten haben, bleiben Ihnen sechs Monate Zeit, um die Übertragung des Immobilieneigentums abzuschließen. Wenn Sie in Raten zahlen, beginnt die Sechsmonatsfrist nach der letzten Zahlung. Falls die Übertragung nicht rechtzeitig erfolgt, kann die Genehmigung ungültig werden und es droht ein Bußgeld.


2. Was passiert, wenn Sie mehr als eine Immobilie besitzen?

Falls Sie mehr Immobilien besitzen, als gesetzlich zulässig sind, müssen Sie dies dem Ministerium innerhalb von sechs Monaten melden und eine Gebühr entrichten. Bei Fristüberschreitung erhöht sich diese Gebühr. Sie haben dann 24 Monate Zeit, um überschüssige Immobilien auf einen anderen Namen zu übertragen. Die Nichteinhaltung dieser Regeln kann zur Nichtigkeit Ihrer Verträge und zu Bußgeldern führen.


3. Änderungen für zukünftige Immobilienkäufer

Das neue Gesetz betrifft auch alle, die planen, Immobilien in Nordzypern zu erwerben. Hier sind die wichtigsten Änderungen:

A. Beschränkungen bei Größe und Art der Immobilie

Ausländische Käufer dürfen nur bestimmte Arten von Immobilien erwerben:

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  • Grundstück: Ein Grundstück bis zu einer Größe von 1338 m².
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  • Wohnung: Eine Wohnung (oder bis zu drei Wohnungen für türkische Staatsbürger).
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  • Haus: Ein Haus mit einem Grundstück von bis zu 3300 m².
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Ausländer dürfen kein landwirtschaftliches Land oder Waldflächen erwerben.

B. Geteilte Eigentumsurkunden

Ausländer können keine Immobilien mehr mit einer geteilten Eigentumsurkunde (shared title deed) erwerben. Wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten, muss diese über eine individuelle Eigentumsurkunde oder eine Stockwerkseigentumsurkunde („Kat İrtifak“ auf Türkisch) verfügen. Verträge für Immobilien mit geteilten Urkunden sind nicht mehr zulässig.

C. Verkäufe in Neubauprojekten

In neuen Immobilienprojekten müssen mindestens 20 % der Einheiten an Staatsbürger der TRNZ oder türkische Staatsbürger verkauft werden. Zudem dürfen maximal die Hälfte der Einheiten an Ausländer derselben Nationalität oder an Verwandte ersten Grades verkauft werden.

D. Grenzwerte für den Landverkauf

Ausländische Käufer dürfen nicht mehr als 7 % der Fläche in einem Bezirk oder 3 % der Gesamtfläche des Landes erwerben.

E. Nationale Sicherheitsaspekte

Das Innenministerium kann den Immobilienerwerb in bestimmten Gebieten aus Gründen der nationalen Sicherheit einschränken. In diesen Zonen ist es ausländischen Käufern unter Umständen untersagt, Immobilien zu erwerben.

F. Unternehmen in ausländischem Besitz

In der Vergangenheit konnten lokale Unternehmen (mit mindestens 51 % Anteil von TRNZ-Bürgern) Immobilien erwerben. Wenn ein Unternehmen nun in ausländischem Besitz ist, wird es wie ein einzelner ausländischer Käufer behandelt, mit denselben Beschränkungen für Immobilien.

G. Registrierung neuer Verträge

Alle neuen Immobilienverträge müssen innerhalb von 75 Tagen beim Grundbuchamt registriert werden. Ohne diese Registrierung gilt der Vertrag als ungültig.


4. Treuhandvereinbarungen und deren Auswirkungen

Das neue Gesetz sieht vor, dass Treuhandvereinbarungen (die von Ausländern genutzt wurden, um Immobilien über TRNZ-Bürger zu kaufen) nicht mehr zulässig sind. Falls Sie eine Treuhandvereinbarung haben, die vor dem 21. Mai 2024 geschlossen wurde, müssen Sie diese innerhalb von 75 Tagen beim Bezirksgrundbuchamt registrieren. Andernfalls ist die Vereinbarung ungültig.


5. Sanktionen und Bußgelder

Bei Nichteinhaltung der Regeln drohen ernsthafte Sanktionen. Diese können Folgendes umfassen:

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  • Bußgelder von bis zu dem 500-fachen des Mindestlohns für die Nichtregistrierung Ihres Vertrags oder den nicht erfolgten Abschluss der Titelübertragung.
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  • Ihre Immobilientransaktion könnte nichtig werden, wenn Sie die Vorschriften nicht einhalten.
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  • Verstöße gegen die Eigentumsbeschränkungen oder die missbräuchliche Nutzung einer Treuhandvereinbarung können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
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Übergangsregeln für bestehende Immobilientransaktionen

Für diejenigen, die vor dem 21. Mai 2024 einen Kaufvertrag unterzeichnet haben, gelten folgende Regeln:

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  1. Registrieren Sie Ihren Vertrag: Wenn Sie einen Vertrag vor dem 21. Mai 2024 unterzeichnet haben, müssen Sie diesen beim Bezirksgrundbuchamt registrieren und innerhalb von sechs Monaten die Kaufgenehmigung (PTP) beantragen.
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  3. Übertragung des Titels: Wenn Ihnen die Kaufgenehmigung (PTP) bereits erteilt wurde, Sie den Titel aber noch nicht übertragen haben, müssen Sie dies innerhalb von sechs Monaten ab dem 21. Mai 2024 erledigen.
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  5. Steuern und Gebühren zahlen: Falls für die Immobilie noch keine endgültige Genehmigung oder separate Eigentumsurkunden vorliegen, müssen die Steuern innerhalb von 60 Arbeitstagen nach Erhalt der Kaufgenehmigung (PTP) gezahlt werden.
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  7. Registrierung von Treuhandvereinbarungen: Alle vor dem 21. Mai 2024 getroffenen Treuhandvereinbarungen müssen innerhalb von 75 Tagen registriert werden. Geschieht dies nicht, sind sie ungültig.
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Die neuen Immobiliengesetze in Nordzypern bringen wichtige Änderungen mit sich, insbesondere für Ausländer und ausländische Unternehmen. Es ist entscheidend, diese neuen Regeln zu verstehen, um Bußgelder oder rechtliche Probleme zu vermeiden. Unabhängig davon, ob Sie bereits eine Immobilie gekauft haben oder dies planen, stellen Sie sicher, dass Sie die erforderlichen Schritte und Fristen einhalten.

Wenn Sie Hilfe bei der Immobilienregistrierung, der Beantragung der Kaufgenehmigung (PTP) oder dem Abschluss Ihrer Eigentumsübertragung benötigen, kontaktieren Sie uns. Wir sind hier, um Sie zu unterstützen!