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Immobilienmakler

Eigentumsübertragung in Nordzypern: Neue niedrigere Gebühren bis Januar 2027

  • Aktualisiert am 4 November 2026
  • 3 Min. Lesezeit

Die Gebühren für die Eigentumsübertragung in Nordzypern sind drastisch gesunken. Eine neue Verordnung, die am 7. Oktober 2026 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, senkt die Gebühren für die meisten Käufer bis zum 5. Januar 2027.

  • Ausländische Käufer: 4 % für ihre erste Immobilie (vorher 9 %)
  • Türkische Staatsbürger (Staaten, welche die TRNZ anerkennen): 4 % für ihre erste und zweite Immobilie (vorher 6 % und 8 %)
  • Staatsbürger der TRNZ: 3 % oder 2 % bei einem einmaligen begünstigten Erstkauf

Dies ist ein begrenztes Zeitfenster. Käufer, die ihre Übertragung vor dem Stichtag abschließen, können Tausende Pfund sparen.

Neue Sätze für die Übertragungsgebühr

Die Gesamtgebühr setzt sich aus drei Teilen zusammen: der eigentlichen Übertragungsgebühr, dem Anteil für die Immobilienkommission (TMK) und dem Anteil für den Wohnungsfonds. Einige Gebührentabellen im Internet zeigen nur den ersten Teil an, prüfen Sie daher immer den Gesamtbetrag.

Käufer Immobilie Übertragungsgebühr TMK-Anteil Wohnungsfonds Gesamt
Ausländer 1. 3 % 0,5 % 0,5 % 4 %
Ausländer 2. 4 % 1 % 0,5 % 5,5 %
Ausländer 3. 5 % 1 % — 6 %
Türkische Staatsbürger 1.–2. 3 % 0,5 % 0,5 % 4 %
Türkische Staatsbürger 3.–4. 4 % 1 % 0,5 % 5,5 %
Türkische Staatsbürger 5.–6. 5 % 1 % — 6 %
TRNZ-Bürger Standard — — — 3 %
TRNZ-Bürger Einmalkauf* — — — 2 %

*Ein Wohnhaus bis zu 200 m² plus ein Grundstück (bis zu einem Dönüm Land) oder eine Geschäftseinheit bis zu 100 m², gekauft oder als Schenkung erhalten.

Im Amtsblatt sind die Sätze für „türkische Staatsbürger“ für Käufer aus Ländern aufgeführt, welche die TRNZ anerkennen.

Beispiel: Eine Wohnung für 150.000 £

Ein ausländischer Käufer, der jetzt seine erste Immobilie erwirbt, zahlt 6.000 £ an Übertragungsgebühren statt 13.500 £. Das entspricht einer Ersparnis von 7.500 £.

Käufer Neue Gebühr Alte Gebühr Ersparnis
Ausländer, 1. Immobilie 6.000 £ 13.500 £ 7.500 £
Türk. Staatsbürger, 1. Immobilie 6.000 £ 9.000 £ 3.000 £
Türk. Staatsbürger, 3. Immobilie 8.250 £ — —
TRNZ-Bürger, Einmalkauf 3.000 £ — —

Hinweis: Die Gebühr wird in Türkischer Lira gezahlt und basiert auf dem vom Grundbuchamt festgelegten Wert, nicht immer auf dem Verkaufspreis. Um das Beispiel einfach zu halten, wird hier der Verkaufspreis verwendet.

Schenkung von Immobilien innerhalb der Familie

Übertragungen zwischen nahen Familienangehörigen sind mit deutlich geringeren Gebühren verbunden.

  • Eltern an Kind: 0,2 %
  • Zwischen Ehepartnern oder Großeltern an Enkel: 0,4 %
  • Alle anderen Schenkungen: 3 %

Was sich nicht geändert hat

Die neue Verordnung betrifft nur die Übertragungsgebühren. Andere Erwerbskosten bleiben unverändert.

  • MwSt.: 5 % auf Wohnraum bis 300 m², darüber 10 %
  • Stempelsteuer: unverändert
  • PTP (Permission to Purchase): weiterhin für ausländische Käufer erforderlich
  • Zahlungsfrist: Übertragungsgebühren müssen weiterhin innerhalb von 75 Werktagen gezahlt werden

Was passiert nach dem 5. Januar 2027?

Die niedrigeren Sätze sind vorübergehend. Nach dem 5. Januar 2027 können sie verlängert, geändert oder auf das alte Niveau zurückgeführt werden. Bisher wurde noch keine Entscheidung bekannt gegeben.

Im Amtsblatt heißt es zudem, dass Transaktionen, die unter dieser Gebührentabelle begonnen wurden, zu diesen Sätzen abgeschlossen werden.

Unser Rat: Wenn Sie einen Kauf planen, sollten Sie versuchen, die Eigentumsübertragung vor Ablauf der Frist abzuschließen. Bestätigen Sie vor der Zahlung immer den aktuellen Satz beim Grundbuchamt.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Übertragungsgebühr für Ausländer in Nordzypern? 4 % für die erste Immobilie, 5,5 % für die zweite und 6 % für die dritte Immobilie, befristet bis zum 5. Januar 2027.

Wie viel zahlt ein türkischer Staatsbürger? 4 % für die 1.–2. Immobilie, 5,5 % für die 3.–4. und 6 % für die 5.–6. Immobilie.

Wie viel zahlt ein TRNZ-Bürger? Standardmäßig 3 % oder 2 % bei einem einmaligen Kauf eines Wohnhauses bis 200 m² mit Grundstück oder einer Geschäftseinheit bis 100 m², erworben durch Kauf oder Schenkung.

Wie lange gelten die neuen Sätze? Vom 7. Oktober 2026 bis einschließlich 5. Januar 2027.

Wie hoch ist die Gebühr für eine Familienschenkung? 0,2 % von Eltern an Kinder; 0,4 % zwischen Ehepartnern oder von Großeltern an Enkel.

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Quellen

  • Verordnung über das Grundbuch- und Katasteramt (Gebühren und Abgaben) (Änderung), Amtsblatt Nr. 197, Anhang III, A.E. 955, 7. Oktober 2026 (Beschluss des Ministerrats Ü(K-I)2674-2026)
  • Frühere Sätze: A.E. 385, Amtsblatt Nr. 101, 15. Mai 2025
  • QUELLE: SELECT ESTATES INTERNATIONAL